RD Glossary
- Verfachbuch
- Ursprünglich stellten Verfachbücher die schriftlichen Prozessakten bei Straf- und Zivilprozessen der Gerichte dar. In seiner Form stellt das Verfachbuch eine Art chronologische Urkundensammlung dar. Ab 17. Jahrhundert änderte sich der Inhalt dieser Aufzeichnungen: Es verschwanden die Zivil- und Strafprozessakten, dafür trat die freiwillige Gerichtsbarkeit in den Vordergrund. Darunter versteht man Verträge, Vormundschafts- und Testamentsangelegenheiten.
Ab dem 18. Jahrhundert übernahm das Verfachbuch die Funktion eines provisorischen Grundbuches. 1897 wurde in Tirol das Grundbuch eingeführt und die Führung der Verfachbücher beendet.
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