RD Glossary
- Burgfrieden
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Im Gegensatz zu heute, war das mittelalterliche Rechtssystem nicht auf ein Territorium, sondern auf die persönliche Zugehörigkeit bezogen. Burgen bildeten zumeist einen eigenen Rechtsbereich, der alle damit in Verbindung stehenden Personen mit ein schloss. Dieses Privileg wurde durch verschiedenste Zentralisierungsbestrebungen immer mehr beschnitten, bis im 19. Jahrhundert diese Form komplett abgeschafft wurde. Die oft große Anzahl an "Verfachbüchern" stammt daher, dass der Burgherr zumeist auch Grundherr im angrenzenden Land war und die Gerichtsbarkeit auf seine Ländereien ausdehnte.
Autor: Mag. Michael Fritz
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