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Rodungssiedlung
Vom Landesherrn oder Grundherrn vergebenes Lehen, welches aus unkultivierten Land bestand, zu dem Zweck der Rodung. Diesen Ländereien wurden besondere Rechte eingeräumt.

Besonders in abgelegenen Gebieten wurde diese Art der Besiedelungsförderung oftmals angewendet.

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