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Gericht
Um das Land Tirol besser verwalten zu können, wurden die alten Grafschaften in so genannte Gerichte (kleine Verwaltungssprengel) unterteilt. Diese Gerichte hatte nicht nur das Gerichtswesen inne, sondern die gesamte politische Verwaltung ihres Sprengels. An der Spitze stand der Pfleger, der für die Verwaltungsgeschäfte zuständig war und der Richter, der die Jurisdiktion innehatte. Die unterste Unterteilung dieser Verwaltungshiarchie waren die Gemeinden (Marktgenossenschaften). Zudem wurde unter Hoher oder Niederer Gerichtsbarkeit unterschieden: Die hohe Gerichtsbarkeit (auch Bluts oder Malefizgericht) war für die Todesurteile zuständig, welches das Landesgericht Meran inne hatte, die anderen Gerichte hatte die Niedere Gerichtsbarkeit (Schubgericht) und mussten bei Schwerverbrechen die Gerichtsbarkeit dem Landgericht übergeben. Viele Gerichte wurden seit dem 14. Jh. vom Landesfürsten an Adelige als Pfand vergeben.

Autor: Mag. Michael Fritz

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