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Kaplanei
Die Kaplanei muss in Verbindung mit der Mutter- oder Urpfarre gesehen werden: Die Mutter- oder Urpfarre erstreckte sich auf ganze Regionen und hatte allein das Recht zur Sakramentsspendeung. Um jedoch lokal die Gemeinden seelsorgerisch versorgen zu können, errichtete man sogenannte Kaplaneien. Diese wurden durch Stiftungen von den jeweiligen Bewohnern selbst finanziert und hatten bis auf die Messfeier keinerlei liturgische Kompetenzen. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden die Kaplaneien zumeist zu eigenständigen Pfarren.

Autor: Mag. Michael Fritz

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