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- Urpfarre
- Unter Mutter- oder Urpfarre versteht man die großen Pfarreinheiten des Mittelalters. Die Pfarre bestand damals aus einem dem verwaltungstechnisch entsprechenden Gebiet. Die Rechte der Mutterpfarre erstreckte sich auf die alleinige Kompetenz zur Sakramentsspendung. So mußten zum Beispiel die Bewohner weit entfernter Orte in der Urpfarre die Kinder taufen lasssen. Trotzdem wurde in den meisten Fällen eine Kirche in den einzelnen Orten errichtet. Im 18. Jahrhundert begann die Auflösung der Mutterpfarren, wobei die einzelnen Orte zu eigenen Pfarrgemeinden wurden.
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